Haben Sie sich schon einmal Gedanken über eine Organ- oder Gewebespende gemacht? Nein? Schade, denn selten gibt es eine einfachere Gelegenheit, schwerkranken Mitmenschen die Chance auf ein neues oder besseres Leben zu ermöglichen. Und leider gehören Sie mit Ihrem Nein zur Mehrheit in Deutschland. Wobei viele gar nicht prinzipiell dagegen sind, sondern einfach nur zu wenig darüber wissen und deshalb eine unbegründete Angst davor haben.
Kurzgefasst:
- Voraussetzung für eine Organspende ist in Deutschland immer noch, dass die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat und dass bei ihr anhand eindeutig festgelegter Kriterien der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt worden ist.
- Ein Höchstalter, bis zu dem eine Organspende möglich ist, gibt es nicht. Entscheidend für eine Organspende sind der Gesundheitszustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe.
- Nur wenige Erkrankungen, wie z.B. eine aktive Krebserkrankungen oder akute Infektionen, schließen eine Organspende aus.
- Ärztinnen und Ärzte prüfen immer im Einzelfall und nach objektiven Vorgaben erst unmittelbar vor der Organentnahme, ob der Gesundheitszustand eine Organspende überhaupt zulässt. Eine Untersuchung zu Lebzeiten ist nicht erforderlich. Bekannte Erkrankungen können jedoch im Organspendeausweis oder der Patientenverfügung bereits vermerkt werden.
- Die Angst, dass bei einer Erkrankung und gleichzeitigem Vorliegen eines Organspendeausweises von medizinischer Seite nichts mehr oder nicht genug für einen Patienten getan wird, ist absolut unbegründet.
Wenn Sie Fragen haben, finden Sie viele Antworten auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.organspende-info.de, bei Ihrer Krankenkasse oder sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Besuch in der Praxis einfach an