Elektronisches Rezept (eRezept)

Wie Sie sicherlich inzwischen erfahren haben, wurde für gesetzlich Versicherte ab Januar 2024 das elektronische Rezept (eRezept) Pflicht. Dies ersetzt das Ihnen bekannte rote Rezept für die Verschreibung von Medikamenten. Es wird nach digitaler Verschlüsselung durch den Arzt im sicheren digitalen Gesundheitsnetz (auch Telematikinfrastruktur/TI genannt) gespeichert und kann dann von Ihrer Apotheke deutschlandweit aus der TI abgerufen werden. Sie müssen in der Apotheke nur Ihre Versichertenkarte vorlegen.

Da es wie bei jeder Umstellung von bewährten auf neue Prozesse am Anfang Schwierigkeiten geben kann und sowohl Sie als auch wir uns erst daran gewöhnen müssen, bitten wir um Geduld, wenn es zumindest am Anfang länger dauern kann oder die deutschlandweite TI zwischenzeitlich überlastet sein kann.

Noch einige wichtige Informationen:

  1. Bringen Sie weiterhin immer Ihre Gesundheitskarte mit, sowohl in die Praxis als auch in die Apotheke (NEU!).
  2. Wenn Sie Ihren Rezeptwunsch z.B. für Ihre Dauermedikation in der Praxis mündlich oder schriftlich in der Praxis abgegeben haben, können Sie in der Regel NICHT SOFORT in die Apotheke gehen, um sich das Medikament abzuholen. „Mal eben schnell“ (wie bisher bei den Papierrezepten) im Vorbeigehen ein eRezept am Tresen zu signieren, ist so nicht mehr möglich. Wenn nicht eindeutig mit uns anders besprochen, sind die eRezepte in der Regel AM FOLGETAG von Apotheken deutschlandweit abrufbar.
  3. Dringende Medikamente, die während der Sprechstunde vom Arzt verordnet werden und/oder am gleichen Tag begonnen werden müssen, können und müssen im Einzelfall auch sofort verordnet und freigegeben werden.
  4. Blaue Privatrezepte und gelbe BTM-Rezepte werden vorerst weiterhin in gewohnter Form ausgedruckt.
  5. Online-Apotheken und Pflegeheime benötigen vorerst einen Ausdruck des eRezepts, der dann eingeschickt oder gescannt werden kann. Sollten Sie also bereits wissen, dass Sie in einer Online-Apotheke bestellen werden oder Rezepte für einen Angehörigen im Pflegeheim holen, teilen Sie uns das bitte immer direkt und unaufgefordert mit.